Es handelt sich bei der Krebecker Landstraße um die L523. Daher wird die Maßnahme in Absprache von Harz Energie mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr durchgeführt.
Eine halbseitige Sperrung mit Ampelschaltung wurde geprüft, dies ist jedoch aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Die folgenden Informationen teilt die Verwaltung der Stadt Osterode dazu mit:

SPD